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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fotografin Janine Schilling

gültig ab 01.04.2024

1. Honorar 

Das Honorar für das Shooting richtet sich individueller  Absprache mit der Fotografin. Diese Enthalten die Bereitstellung und Bearbeitung der Bilder.

Dauert das Shooting länger, als vorab geplant, wird dieses, wie im Vorgespräch vereinbart, berechnet oder bedarf einer individuellen Absprache vor Ort. Dieses lässt sich die Fotografin vor Ort schriftlich bestätigen.

2. Fahrtkosten

Die Anfahrt innerhalb von 15. km ist im Shooting Preis mit inbegriffen. Ab dem 16. km fallen 0,40€ pro gefahrenen Kilometer an.

​​​3. Geltungsbereich dieser Bedingungen (AGB)

Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von der Fotografin Janine Schilling durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

4. Angebot, Vertragsabschluss, Leistungen, Fotorechte

Meine Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen erst mit der schriftlich oder elektronisch übermittelten Bestätigung oder Zusendung des Auftrags (z.B. per E-Mail, WhatsApp) zustande.

4.1 Die Fotografin ist Urheberin im Sinne des Gesetzes. Die Fotografin überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht.

Die Bilder der Fotografin dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien von Drittanbietern nur mit Nennung: „Janine S. Fotografie" abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf den Fotos dürfen nicht entfernt werden.

4.2 Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.

​4.3

Veränderungen der Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.

5. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Gegen Zahlungsansprüche der Fotografin kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien – wenn die Fotografin die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (z.B. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Weg Beschreibung, Sonderwünsche etc.). (Wird die Fotografin für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde der Fotografin eine Person und deren Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 1 Stunde vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet.)

7. Künstlerischer Gestaltungsspielraum der Fotografin

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Foto Arbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Die Auswahl der dem Kunden zur Verfügung gestellten Fotos obliegt entweder der Fotografin oder des Kunden, je nach Vereinbarung. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

​​​8. Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde mit Einverständnis der Fotografin vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 25% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Fototermin ist die gesamte Auftragssumme als Ausfallhonorar fällig. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.​.

8.1 Hat der Kunde sich nach dem Fotoshooting bei der Bildauswahl für Bilder entschieden, so gelten diese ausdrücklich als angenommen.

 

​​9. Haftung der Fotografin

Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

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10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Vertragsnehmers. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

9.Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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